Stand: 06.05.2020 (als PDF downloaden)
Sämtliche personenbezogene Ausdrücke wenden sich an Frauen und Männer gleichermaßen.
1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen („AGB“) des medicloud one e.U., FN 531432v (im Folgenden „medicloud one“), gelten als verbindliche Grundlage für sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen Verbrauchern oder Unternehmern, die Angebote von medicloud one in Anspruch nehmen. Bestimmte Dienstleistungen und/oder Produkte von medicloud one können jeweils separaten Vertragsbedingungen und/oder Anmeldebedingungen unterliegen, wodurch die Regelungen dieser AGB ergänzt werden. Auf diese wird im Zusammenhang mit der jeweiligen Dienstleistung / dem jeweiligen Produkt ggf. gesondert hingewiesen. Soweit diese separaten und besonderen Bedingungen für einzelne Leistungsbereiche von den Vorschriften dieser AGB abweichen, gelten die Regelungen der besonderen Bedingungen vorrangig gegenüber der jeweiligen Regelung dieser AGB.
Vertragspartner ist die medicloud one e.U., FN 531432v, es sei denn, ein anderer Vertragspartner ist im Rahmen besonderer Angebote ausdrücklich bezeichnet.
Einkaufs- oder Geschäftsbedingungen der gewerblichen Nutzer gelten nur, wenn und soweit medicloud one dieser Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2. Vertragsgegenstand
Hauptvertragsgegenstand dieser Vertragsbedingungen ist die Überlassung von Softwareprogrammen durch medicloud one an den Kunden.
Nebenvertragsgegenstand ist, falls erforderlich, die Installation der Softwarelösung im Betrieb des Kunden.
3. Vertragsgrundlage
Grundlage und Inhalt des Vertragsverhältnisses zwischen medicloud one und dem Kunden ist der Einzelvertrag, sowie die gegenständlichen AGB und die jeweils geltenden Entgeltbestimmungen.
Die jeweils geltenden AGB und Entgeltbestimmungen werden dem Kunden bei Abschluss des Vertragsverhältnisses übermittelt. Die aktuellen AGB und Entgeltbestimmungen findet der Kunde zudem auf der Webseite www.medicloudone.com.
4. Vertragsdauer
Der Vertrag wird, sofern nichts anderes vereinbart wurde, auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die Kündigung bedarf der Schriftform, d.h. hat mittels E-Mail oder eingeschriebenen Brief zu erfolgen. Unbeschadet sonstiger Rechte ist medicloud one berechtigt, diesen Vertrag zu kündigen, sofern der Kunde gegen Bestimmungen und Bedingungen dieses Vertrages verstößt.
5. Preise, Steuern und Gebühren
Es gelten die im Vertrag genannten Preise, die sich grundsätzlich nach den in den aktuellen Entgeltbestimmungen festgelegten Preisen richten. Alle Preise verstehen sich in Euro und zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
6. Rechnungslegung und Zahlungsmodalitäten
Die von medicloud one e.U. gestellten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind spätestens 14 Tage ab Rechnungsdatum fällig und ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar.
Bei Einzelaufträgen erfolgt die Rechnungslegung nach Fertigstellung einer Teilleistung. Bei Daueraufträgen erfolgt die Rechnungslegung jeweils monatlich im Vorhinein.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im gesetzlichen Ausmaß sowie Mahn- und Inkassospesen verrechnet.
7. Leistungserbringung und Gewährleistung
Die medicloud one e.U. erbringt ihre Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt und orientiert sich nach dem Stand der Technik.
Soweit nicht ausdrücklich vorstehend erwähnt, schuldet medicloud one keine weiteren Leistungen. Insbesondere ist medicloud one nicht zur Erbringung von Installations-, Einrichtungs-, Beratungs-, Anpassungs- und/oder Schulungsleistungen, sowie zur Erstellung und Überlassung von Individualprogrammierungen bzw. von Zusatzprogrammen verpflichtet.
Mängelrügen sind nur gültig, wenn sie reproduzierbare Mängel (Abweichungen von der Leistungsbeschreibung) betreffen und wenn sie innerhalb von 4 Wochen nach Lieferung der vereinbarten Leistung bzw. bei Individualsoftware nach Programmabnahme schriftlich dokumentiert erfolgen. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht.
Beim Einsatz von Software Dritter, die medicloud zur Nutzung durch den Kunden lizenziert hat, besteht die Mängelhaftung in der Beschaffung und Einspielung von allgemein verfügbaren Upgrades, Updates oder Service Packs.
Eine kurzfristige Störung der Leistungen von medicloud one im Ausmaß von einem zusammenhängenden Tag pro Monat stellt keine Vertragsverletzung seitens medicloud one dar, sofern die Leistungsunterbrechung/-störung wegen Wartungs- oder Reparaturarbeiten von der medicloud one angekündigt worden ist.
Ist die Leistungsstörung auf eine Ursache zurückzuführen, deren Ursache ganz oder teilweise außerhalb des Einflussbereiches von medicloud one liegt, so gilt diese als nicht von medicloud one verschuldet. medicloud one verpflichtet sich jedoch gegenüber dem Kunden, die Leistungsstörung nach ihren Möglichkeiten schnellstmöglich zu beheben bzw. beheben zu lassen.
Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr dafür, dass die gelieferte Software mit anderen, nicht vertragsgegenständlichen Programmen des Auftraggebers zusammenarbeitet. Störungen der Software von medicloud one sind unverzüglich zu melden, damit die erforderlichen Schritte zur Behebung eingeleitet werden können. Ist es zur Behebung der Störung notwendig, die Räumlichkeiten des Kunden zu betreten, so hat dieser den Zutritt nach Absprache zu ermöglichen.
Stellt sich bei der Störungsbehebung durch einen Mitarbeiter von medicloud one heraus, dass die Störung vom Kunden herbeigeführt worden ist, so ist medicloud one berechtigt, die von ihr erbrachten Leistungen (insb. Kosten für Mitarbeiter, Fahrzeit) zu verrechnen.
8. Leistungsänderung
medicloud one kann die Leistung jederzeit in einer für den Kunden zumutbaren Weise ändern. Die Änderung ist insbesondere dann zumutbar, wenn sie aus wichtigem Grund erforderlich wird, wie z. B. durch Störung der Leistungserbringung durch Subunternehmer, und die Leistungsmerkmale, wie in der Leistungszusammenfassung beschrieben, weiterhin im Wesentlichen erfüllt sind. medicloud one wird den Kunden über die Änderung mindestens sechs Wochen vor dem Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail hinweisen. Unabhängig hiervon ist medicloud one jederzeit berechtigt, ihr Leistungsangebot oder Teile desselben zu ändern oder zu ergänzen. medicloud one wird dem Kunden die Änderung oder Ergänzung spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich oder per E-Mail ankündigen. Der Kunde kann den Änderungen mit einer Frist von zwei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich oder per E-Mail widersprechen. Widerspricht der Kunde nicht, so werden die Änderungen und Ergänzungen Vertragsbestandteil. medicloud one wird den Kunden in der Änderungsmitteilung auf die Folgen seines Verhaltens hinweisen. Widerspricht der Kunde der Änderung fristgerecht, kann medicloud one den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt ordentlich kündigen.
9. Nutzungsüberlassung, Vervielfältigungs- und Zugriffsverbot
medicloud one räumt dem Kunden ein zeitlich beschränktes, nicht ausschließliches, Recht ein, die in der Lizenz bezeichneten Softwareprogramme im Rahmen des geltenden Urheberrechts zu nutzen.
Mit Ausnahme der ausdrücklich eingeräumten Nutzungsrechte verbleiben alle wie auch immer gearteten gegenwärtigen und zukünftigen Rechte am Softwareprogramm bei medicloud one oder einem Rechtsnachfolger.
Der Kunde darf das gelieferte Programm nicht vervielfältigen und hat Sorge zu tragen, dass Dritten der Zugriff auf die Software verwehrt ist.
Der Kunde ist nicht berechtigt, das Softwareprodukt zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren oder zu disassemblieren. Jeglicher Zugriff auf die Datenbank außerhalb der von medicloud one zur Verfügung gestellten Software (inhaltlich oder strukturell) ist nicht gestattet. Bei Verstoß verliert der Kunde alle Gewährleistungs- und Supportansprüche. Ferner behält sich medicloud one vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
Der Kunde ist nicht berechtigt, das Softwareprodukt zu vermieten, zu verleasen, zu verleihen oder zu verkaufen.
Die Mitarbeiter des Kunden sind nachdrücklich auf die Einhaltung der vorliegenden Vertragsbedingungen sowie des Urheberrechts hinzuweisen.
10. Softwareupdate
medicloud one liefert in unregelmäßigen Abständen (d.h. wenn erforderlich bzw. zweckmäßig) ein Softwarerelease, in dem zuvor bekannt gewordene Fehlfunktionen beseitigt werden.
medicloud one behält sich das Recht vor, Leistungen, die nicht Vertragsgegenstand sind (z.B. Erweiterungen der Funktionalität), nur gegen Entgelt anzubieten.
11. Datensicherung
medicloud one oder von ihr beauftragte Unternehmen übertragen, verarbeiten und speichern sämtliche vom Kunden mit dem Softwareprogramm verarbeiteten Daten, insb. personenbezogene Daten, damit sie ihre vertraglichen Leistungen erbringen können, insb. zum Zwecke der Datenbankverwaltung, -wartung, zur Fehlerbehebung und zu statistischen Zwecken. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass medicloud one die Datenspeicherung und Datenverarbeitung an ein vertraglich gebundenes Unternehmen ausgliedert. medicloud one trägt dafür Sorge, dass weder von der medicloud one e.U. noch von ihr beauftragte Unternehmen Patientendaten an Dritte weitergegeben werden.
Die Datenspeicherung durch medicloud one, oder durch von ihr beauftragte Unternehmen ist ein Leistungsmerkmal. Diese Daten werden erst nach Vertragsauflösung gelöscht.
Der Kunde kann gleichzeitig mit der Vertragsauflösung schriftlich von medicloud one die Speicherung seiner im Laufe des Vertragsverhältnisses angesammelten Daten auf einem Datenträger verlangen. Die Kosten hierfür richten sich nach den jeweils geltenden Entgeltbestimmungen.
Soweit der Kunde Daten - gleich in welcher Form - an medicloud one übermittelt, stellt der Kunde von diesen Daten Sicherungskopien auf eigenen Datenträgern her. medicloud wird seine Server regelmäßig sichern und mit zumutbaren technischen und wirtschaftlichen Aufwand gegen Eingriffe Unbefugter schützen. Im Falle eines dennoch eintretenden Datenverlustes wird der Kunde die betreffenden Daten nochmals unentgeltlich auf den Server von medicloud one übertragen. Für die Einhaltung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen ist allein der Kunde verantwortlich.
medicloud one verpflichtet sich, nach dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um die vom Kunden durch medicloud one oder von ihr beauftragten Unternehmen gespeicherten Daten vor unberechtigten Zugriff zu schützen. Der Kunde verpflichtet sich seinerseits, sämtliche Maßnahmen zu ergreifen, um Dritten den unberechtigten Zugriff auf seine Software zu verwehren.
12. Haftung
medicloud one haftet gegenüber Unternehmen im Sinne des KSchG nur für Schäden oder Nachteile, die von medicloud one, ihren Mitarbeitern und ihren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger, Gefahr entsprechender und sorgfältiger Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
Eine Haftung von medicloud one für Datenverlust bzw. Datenveränderung, Folgeschäden, entgangener Gewinn, Schäden aus Ansprüchen Dritter ist ausgeschlossen, sofern nicht zwingendes Recht entgegensteht.
medicloud one haftet nicht für Verluste oder Schäden, die direkt oder indirekt durch Handlungen oder Unterlassungen bei der Bedienung durch den Auftraggeber oder Anwender entstehen.
Es ist die Obliegenheit des Kunden, seine Passwörter sowie sonstige Zugangssperren für Unbefugte unzugänglich zu halten. Für Schäden, die durch deren mangelhafte Geheimhaltung durch den Auftraggeber oder durch Weitergabe an Dritte entstehen, haftet dieser. medicloud one schuldet nicht einen vollständigen Schutz vor Viren oder sonstigen schädlichen Programmen.
13. Höhere Gewalt
medicloud one ist von der Verpflichtung zur Leistung aus diesem Vertrag befreit, wenn und soweit die Nichterfüllung von Leistung auf das Eintreten von Umständen höherer Gewalt nach Vertragsabschluss zurückzuführen ist.
Als Umstände höherer Gewalt gelten z. B. Kriege, Streiks, Unruhen, Enteignung, Sturm, Überschwemmung und sonstige Naturkatastrophen sowie sonstige von medicloud one nicht zu vertretende Umstände (insbesondere Wassereinbrüche, Stromausfälle und Unterbrechung oder Zerstörung datenführender Leitungen).
Jede Vertragspartei hat die andere Vertragspartei über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt unverzüglich und in schriftlicher Form in Kenntnis zu setzen und die andere Vertragspartei in gleicher Weise zu informieren, sobald das Ereignis höherer Gewalt nicht mehr besteht.
14. Schlussbestimmungen
Dem Kunden ist die Verwendung der vorliegenden allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen durch medicloud one bekannt. Er hatte die Möglichkeit, von ihrem Inhalt in zumutbarer Weise Kenntnis zu nehmen.
Es gilt das österreichische Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die Vertragssprache ist deutsch.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die unter deren Einhaltung getroffenen Verträge enthalten sämtliche zwischen den Vertragsparteien getroffenen Vereinbarungen. Nebenabreden, spätere Vertragsergänzungen und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer. Auch Vereinbarungen über das Abgehen von diesem Schriftformerfordernis bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftlichkeit. Sind einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so behalten die übrigen Bestimmungen der AGB ihre Gültigkeit. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt jene, die dem wirtschaftlichen Sinngehalt am nächsten kommt.
Gerichtsstand für alle sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist das sachlich und örtlich zuständige Gericht in Wien.